Ball am Zaun Sonne, Schatten, Regenschirm

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Fall 1

Michaels Ball ist nach einem Fehlschlag dicht an einem Drahtzaun zur Ruhe gekommen, der nach Platzregel die Ausgrenze bezeichnet. Der Ball liegt innerhalb, ist aber eigentlich unspielbar. Michael fragt seinen Zähler, ob er nach der Hemmnisregel straflos droppen dürfe. Er erhält die richtige Antwort, dass der Zaun als Ausgrenze gemäß Definition im Regelbuch kein Hemmnis sei und es deshalb keine straflose Erleichterung gebe. Michael überlegt kurz, steigt dann über den Zaun und schlägt mit aller Wucht Richtung Ball gegen den Zaun. Der Ball fliegt tatsächlich los und landet schließlich auf dem Grün. Der Zähler ist beeindruckt, fragt aber nach der Runde die Spielleitung, ob das denn nun ein erlaubter Schlag war.

Antwort:

Die Zweifel sind zumindest auf den ersten Blick berechtigt, denn Michael hat ja gegen den Zaun und nicht gegen den Ball geschlagen. War das also ein „Schlag“ im Sinne der Golfregeln? Nach Definition im Regelbuch ist ein „Schlag“ die Vorwärtsbewegung des Schlägers, ausgeführt in der Absicht, nach dem Ball zu schlagen. Dass der Ball auch Kontakt mit dem Schläger haben muss, verlangt die Definition nicht. Wäre dem nicht so, wäre es ja auch kein Golfschlag, wenn der Spieler aus dem Rough schlägt und sich im Treffmoment Gras zwischen Ball und Schläger befindet. Da Michael in unserem Fall auf den Ball gezielt, also nach ihm geschlagen hat, war das ein erlaubter Schlag. Ach ja, natürlich durfte er im Aus stehen, um den „In“ liegenden Ball zu spielen, siehe die Definition zu „Aus“.
Zur Klarstellung und damit keine Irritation entsteht: Anders wäre die Situation zu beurteilen, wenn Michael an einer anderen Stelle vor den Zaun geschlagen hätte, etwa um den Ball allein durch die Bewegung des Zauns von der Stelle zu bringen. In dem Fall hätte er nicht „ nach dem Ball geschlagen“.

Fall 2

Monatsbecher April, Regen und Sonnenschein wechseln sich ab. An Loch 3 hat Silvia noch einen Putt von 3 cm, als ein kräftiger Regenschauer losbricht. Sie spannt ihren Schirm auf, geht zu ihrem Ball und locht ihn mit einer Hand ein, während sie in der anderen den Schirm hält. Ihre Mitbewerberin Monika meint, so ginge das ja nun nicht. Das koste wenigstens 2 Strafschläge.

Beide Spielerinnen beschließen, nach der Runde die Spielleitung entscheiden zu lassen. Schon am nächsten Loch scheint wieder die Sonne, wenn auch nicht zwischen den beiden Spielerinnen. Nach gutem Abschlag liegt der Ball von Monika auf dem Fairway. Störend ist nur, dass sie durch die auf den Ball und das nasse Gras scheinende Sonne etwas geblendet wird. Sie stellt deshalb ihren Trolley so ab, dass dessen Schatten auf den Ball fällt. Jetzt erhebt Silvia Protest gegen diese Handhabung. Unbeeindruckt davon spielt Monika weiter. Man beschließt, auch diese Situation nach der Runde klären zu lassen.
Wie wird die Spielleitung entscheiden?

Antwort:

In beiden Fällen suchen die Spielerinnen Schutz vor den Elementen – Silvia vor dem Regen, Monika vor der Sonne. Dürfen sie das? Auskunft gibt Regel 14-2a, in der es heißt, dass ein Spieler keinen Schlag machen darf, während er körperliche Unterstützung oder Schutz gegen die Elemente annimmt. Hat Silvia gemessen daran einen Regelverstoß begangen? Nein, denn die Regel meint, dass der Spieler nicht von jemand anderem (etwa vom Caddie) Schutz gegen die Elemente annehmen darf. Sich selbst darf der Spieler schützen, indem er so wie Silvia den Schirm selbst hält – oder einen Regenanzug trägt.

Wie sieht es bei Monika aus, die ja ihren eigenen Trolley als Schattenspender aufgestellt hat? Sie hat gegen Regel 14-2a verstoßen und muss sich 2 Strafschläge notieren lassen. Der Unterschied besteht darin, dass Silvia körperlichen Kontakt zu ihrem Schirm hatte, während Monika den Trolley nur neben sich gestellt hatte.

Zur Abrundung: Ein Spieler darf weder einen Gegenstand noch eine andere Person in Position bringen, um den gewünschten Schatten zu haben. Aber er dürfte eine Person, die bereits durch ihre Standposition den gewünschten Schatten spendet, bitten, so stehen zu bleiben. Oder umgekehrt dürfte er die Person bitten, an die Seite zu treten, damit kein Schatten auf den Ball fällt.

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